Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche

Bereits seit den 1990er Jahren gibt es die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche. Für die 6-17-Jährigen übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) halbjährlich die Überprüfung der Mundhygiene, Anleitung zur Zahnpflege und Ernährungshinweise sowie die Fluoridierung der Zähne zum Kariesschutz. Nicht in der gesetzlichen Individualprophylaxe enthalten ist die professionelle Zahnreinigung.

Außerdem bietet die GKV die Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung für die unter 6-Jährigen.

Kinderbilder

Hier stellen wir Bilder aus, die von den kleinen Patienten unserer Zahnarztpraxis in Hamm gemalt wurden.